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Die genaue Verordnung (Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche) finden Sie unter folgender URL: https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html. Sie besagt: - dass die Fläche unter der Dachschräge, wenn Sie eine Höhe unter einem Meter hat, nicht zu berechnen ist, zu den Quadratmetern. - dass die Fläche unter der Dachschräge, wenn Sie eine Höhe zwischen einem und zwei Meter hat, zur Hälfte zu berechnen ist, zu den Quadratmetern. - dass die Fläche unter der Dachschräge, wenn Sie eine Höhe über zwei Meter hat, voll zu berechnen ist, zu den Quadratmetern. Alle Angaben ohne Gewähr